Der Mieter mietet den umseitig beschriebenen Gegenstand zu den hier niedergelegten Bedingungen er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung des Gegenstandes entstehen.
Der Mieter erklärt ausdrücklich, in der Handhabung des Gegenstandes unterwiesen worden zu sein und mit ihr vertraut zu sein.
Eine Untervermietung des Gegenstandes und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Gegenstand in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und Betriebsanleitungen zu warten und zu pflegen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien, gereinigten Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung, unsachgemäßer Handhabung oder der Betriebsanleitung widersprechender Pflege und Wartung erforderlich werden. Durch Verschleißerscheinungen am Gerät notwendig werdende Reparaturen trägt der Vermieter.
Der Mieter ist verpflichtet, die Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich (telefonisch) mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
Geht der Gegenstand verloren oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung zu zahlen. Zusätzlich hat der Mieter bis zur Wiederbeschaffung oder bis zum Ersatz des Gegenstandes die Miete zu entrichten.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag und der Stunde der Übergabe des Gegenstandes an den Mieter und endet zum auf dem Mietvertrag angegebenen Rückgabezeitpunkt.
Auf Verlangen des Vermieters ist vor Aushändigung des Gegenstandes eine Kaution zu hinterlegen. Wird der Gegenstand nach Ablauf der voraussichtlichen Mietdauer nicht zurückgegeben, so wird der Vermieter davon ausgehen, dass der Verlust des Gegenstandes eingetreten ist und gemäß Ziffer 7 der Mietbedingungen verfahren.
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit alle im Mietvertrag unter Verkauf aufgeführten Materialen und Hilfsmittel zurückzugeben, sofern diese unbeschädigt, unbenutzt, bzw. ungeöffnet sind.
Der Vermieter haftet nicht für die Folgeschäden, die durch einen möglichen Ausfall eines Mietgerätes während der Mietzeit entstehen können.
Bei ernstlichem Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters und bei Verstoß gegen die Mietbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde.